Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist – anders, als ihr Name vermuten lassen würde – keine Pflichtversicherung. Dennoch sollte jeder diese Versicherung besitzen. Diese Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass man, wenn man einem Dritten einen Schaden verursacht, für diesen in voller Höhe zu haften hat. Ob der Schaden vorsätzlich angerichtet wurde oder nur eine Fahrlässigkeit zugrunde liegt, spielt dabei keine Rolle.
Besonders wichtig ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, wenn es in einer Familie kleine Kinder gibt. Kaum lässt man diese einen Moment lang aus den Augen, ist die Fensterscheibe des Nachbarn zerbrochen oder eine Delle im Auto. Solche Schäden können schnell teuer werden. In diesem Fall springt die Haftpflichtversicherung ein und reguliert den Schaden. Aber auch kinderlose Menschen und Paare sollten sich stets vor den enormen finanziellen Belastungen im Schadensfall schützen.
Leistungen der Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung haftet für Sach- und Personenschäden, die der Versicherte einem Dritten zufügt. Allerdings sollte man beim Abschluss der Versicherung darauf achten, wie hoch die Deckungssumme ist. Moderne Versicherungen bieten eine Deckungssumme von fünf bis 50 Millionen Euro. Sobald Personenschäden ins Spiel kommen, wird jeder Schadensverursacher schnell an seine finanziellen Grenzen stoßen. Eine zu niedrig abgeschlossene Haftpflichtversicherung wird man in diesem Moment sicherlich bereuen.
Ergänzend zur Privathaftpflichtversicherung gibt es weitere Versicherungen, die ganz bestimmte Fälle abdecken. So gibt es beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch einen Verkehrsunfall verursacht werden, oder die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Schäden, die ein großes Tier angerichtet hat.
Die Eckdaten der Haftpflichtversicherung
- Deckungssumme mindestens fünf bis maximal 50 Millionen Euro
- Abdeckung von Sach- und Personenschäden
- steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge
- individuelle Zusatzleistungen möglich
- Abdeckung von durch Kinder verursachten Schäden
- Gültigkeit auch im Ausland
Die Privathaftpflichtversicherung hat einen entscheidenden Vorteil. Wenn der Versicherte von einem Dritten zu Unrecht beschuldigt wird, einen Schaden verursacht zu haben, so geht die Versicherung gegen diese Ansprüche an. Notfalls wird der Fall vor Gericht verhandelt – und das ohne Kosten für den Versicherungsnehmer.
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