Versicherungen

Wenn man von Versicherungen spricht, können viele verschiedene Zweige gemeint sein. Grundsätzlich kann man Versicherungen anhand verschiedener Kategorien unterscheiden. Unbestritten ist jedoch, dass die private Vorsorge heutzutage einen wichtigen Rang einnimmt und keinesfalls unterschätzt werden darf.

Personen- und Nichtpersonenversicherungen

Die wichtigste Unterscheidung ist die in Personen- und Nichtpersonenversicherungen. Eine Personenversicherung sichert ein Risiko ab, das für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen besteht. Dazu gehören beispielsweise die Krankenversicherung, die Lebensversicherung oder die Unfallversicherung.

Eine Nichtpersonenversicherung bezieht sich auf Sach- oder Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer entstehen können. Hierzu gehören beispielsweise die Hausratversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Rechtsschutzversicherung.

Schadens- und Summenversicherungen

Versicherungen lassen sich auch nach den versicherten Leistungen unterscheiden, die im Leistungsfall vom Versicherer gewährt werden. Unter einer Summenversicherung versteht man eine Versicherung, bei der eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart wird. Tritt der Schadensfall ein und sind alle Voraussetzungen erfüllt, so kommt diese Summe uneingeschränkt zur Auszahlung. Typischer Fall der Summenversicherung ist eine Lebensversicherung, bei der im Fall des Tods des Versicherungsnehmers eine bestimmte Geldsumme an den Begünstigten ausgezahlt wird. Auch Unfallversicherungen basieren gewöhnlich auf diesem Prinzip.

Bei der Schadensversicherung wird zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer vereinbart, dass ein bestimmter Schaden abgedeckt ist. Dieser ist aber seiner Höhe nach nicht bestimmt. Bei der Hausratversicherung werden beispielsweise bewegliche Gegenstände ersetzt, die einem Einbruchdiebstahl zum Opfer gefallen sind. Allerdings wird hierbei gewöhnlich eine Maximalsumme festgelegt, bis zu der die Erstattung erfolgt. Darüber hinaus gehende Schäden trägt nicht die Versicherung, sondern der Versicherungsnehmer selbst.

Das perfekte Vorsorge Paket

Welche Versicherung der Einzelne benötigt und welche nicht, kann man nicht pauschal bestimmen, da dies auch immer von der individuellen Situation abhängt. Wer kein Auto besitzt, benötigt selbstverständlich keine Kfz-Versicherung. Eine private Krankenversicherung kann man nur dann abschließen, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die verschiedensten Versicherungsformen für Ihre individuelle Vorsorge:

  • die Kfz-Versicherung
  • die private Krankenversicherung
  • die Krankenzusatzversicherung
  • die Berufsunfähigkeitsversicherung
  • die Haftpflichtversicherung
  • die Rechtsschutzversicherung
  • die Riester-Rente
  • die Rürup-Rente

Die einzelnen Versicherungsformen

Eine Kfz-Versicherung muss jeder abschließen, wenn er ein Auto anmelden möchte. Diese lässt sich in die Haftpflichtversicherung, die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung unterteilen. Die Kfz-Haftpflicht deckt Schäden ab, die der Fahrer des Wagens im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr einem Dritten zufügt.

Eine private Krankenversicherung kann man nur abschließen, wenn man ein bestimmtes Bruttoeinkommen regelmäßig überschreitet oder selbständig bzw. freiberuflich tätig ist. Diese bietet im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse bessere Leistungen. Beispiele hierfür sind die Chefarztbehandlung und das Ein- oder Zweibett-Zimmer im Krankenhaus.

Eine Krankenzusatzversicherung kann ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Mit ihr kann man sich für zusätzliche Leistungen versichern lassen. In Frage kommen hierbei beispielsweise Heilpraktikerbehandlungen, Ersatz von Sehhilfen, Zahnersatzleistungen oder Krankentagegelder.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt den Versicherten vor dem Risiko der Berufsunfähigkeit. Wenn er aus gesundheitlichen Gründen seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, erhält er eine vereinbarte Rente ausgezahlt.

Die Haftpflichtversicherung tritt mit ihren Leistungen ein, wenn ein Dritter Schadensersatzansprüche gegen den Versicherten anmeldet. Bei der Auswahl der Haftpflichtversicherung ist auf eine ausreichende Deckungssumme zu achten.

Bei der Rechtsschutzversicherung tritt der Leistungsfall immer dann ein, wenn der Versicherte in einen Rechtsstreit verwickelt wird. Sie kommt für alle anfallenden Kosten für Anwälte, Gerichte, Zeugen und Gutachter auf.

Die Riester-Rente ist eine Form der Altersvorsorge, die durch den Staat erheblich finanziell gefördert wird. Gleichzeitig hat sie den Vorteil, dass sie sicher vor Pfändungen und Hartz IV ist. Damit kann jeder den Grundstein für seine eigene Vorsorge legen.

Die Rürup-Rente ist ein relativ neues Rentenprodukt, das vor allem für Selbständige attraktiv ist. Auch diese Altersvorsorge ist pfändungs- und Hartz IV-sicher. Die eingezahlten Beiträge sind steuerlich absetzbar, sodass teilweise hohe Steuerrückerstattungen entstehen. Die Erträge unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.